Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit einstimmig ohne Votum in den Rat.
Beschluss: geändert beschlossen
Ergänzter Beschluss (auf die Abstimmung der Änderungen unter TOP 3.17.1 und 3.17.2 wird hingewiesen):
Der Rat beschließt
1. das Plangebiet gemäß dem
Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.01.2016 entlang
des Straßenverlaufs Brüsseler Straße, Bismarckstraße und Moltkestraße zu teilen
und das westliche Teilgebiet gemäß der Anlage 1 bis zur Bahnanlage getrennt
fortzuführen und zunächst ruhen zu lassen;
2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf für
das Gebiet zwischen Moltkestraße, Bismarckstraße, Brüsseler Straße,
nordöstliche Grenze der Grundstücke Brüsseler Straße 104, Bismarckstraße 38 und
27, östliche Grenze des Grundstücks Antwerpener Straße 16, nördliche Grenze der
Grundstücke Antwerpener Straße 14 bis 4, nördliche und östliche Grenze des
Grundstücks Antwerpener Straße 2, Antwerpener Straße, Brüsseler Straße, Genter
Straße, Brabanter Straße, südliche und westliche Grenze des Grundstücks
Brabanter Straße 3, westliche Grenze der Grundstücke Brabanter Straße 5 bis 7,
südliche Grenze der Grundstücke Lütticher Straße 13 bis 45 und Brüsseler Straße
54, östliche Grenze der Grundstücke Brüsseler Straße 52 bis 48, östliche und
südliche Grenze des Grundstücks Brüsseler Straße 46, südliche und westliche
Grenze des Grundstücks Brüsseler Straße 47a, westliche Grenze des Grundstücks
Brüsseler Straße 49, südliche Grenze der Grundstücke Lütticher Straße 51 bis 67
sowie östliche und südliche Grenze des Grundstücks Moltkestraße 56 in
Köln-Neustadt/Nord—Arbeitstitel: (Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord—
abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4.1;
3. den Bebauungsplan-Entwurf 65450/05 nach
§ 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
4. den Bebauungsplan 65450/05 mit
gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der
Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722)
in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW
2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung
mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Belgisches Viertel mit folgenden
Maßgaben umzusetzen:
Die
Festsetzungen des Bebauungsplans sollen nach zwei Jahren auf ihre Wirkung hin
überprüft und ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Evaluation sind den
politischen Gremien zur Beratung zu geben.
Technische
Nachrüstungen von Gastronomie und Handel, die durch die Pandemie notwendig werden,
dürfen nicht dazu führen, dass die Betriebe in anderen Kategorien eingestuft
werden und ihre Existenz durch die Festlegungen im Bebauungsplan zusätzlich
gefährdet wird.
Pandemiebedingte
Ausnahmeregelungen für die Außengastronomie gelten für die Betriebe im
Belgischen Viertel ebenso wie für andere Gastronomiebetriebe in Köln. Durch die
lange Laufzeit des bisherigen Verfahrens sind die Planungsziele des
Bebauungsplans im Belgischen Viertel nur noch unzureichend bekannt. Die
Verwaltung wird aufgefordert, noch vor dem Sommer 2021 eine
Informationsveranstaltung über Problemstellungen, Ziele und Festsetzungen
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die Stimmen der SPD und der Klimafreunde bei Enthaltung Die Partei zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt (siehe Ziffer III - Seite 6 der Niederschrift).
Beschluss: geändert beschlossen
III. Abstimmung über die so geänderte
Vorlage
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. das Plangebiet gemäß dem Aufstellungsbeschluss des
Stadtentwicklungsausschusses vom 28.01.2016 entlang des Straßenverlaufs
Brüsseler Straße, Bismarckstraße und Moltkestraße zu teilen und das westliche
Teilgebiet gemäß der Anlage 1 bis zur Bahnanlage getrennt fortzuführen und
zunächst ruhen zu lassen;
2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen
Moltkestraße, Bismarckstraße, Brüsseler Straße, nordöstliche Grenze der
Grundstücke Brüsseler Straße 104, Bismarckstraße 38 und 27, östliche Grenze des
Grundstücks Antwerpener Straße 16, nördliche Grenze der Grundstücke Antwerpener
Straße 14 bis 4, nördliche und östliche Grenze des Grundstücks Antwerpener
Straße 2, Antwerpener Straße, Brüsseler Straße, Genter Straße, Brabanter
Straße, südliche und westliche Grenze des Grundstücks Brabanter Straße 3,
westliche Grenze der Grundstücke Brabanter Straße 5 bis 7, südliche Grenze der
Grundstücke Lütticher Straße 13 bis 45 und Brüsseler Straße 54, östliche Grenze
der Grundstücke Brüsseler Straße 52 bis 48, östliche und südliche Grenze des
Grundstücks Brüsseler Straße 46, südliche und westliche Grenze des Grundstücks
Brüsseler Straße 47a, westliche Grenze des Grundstücks Brüsseler Straße 49,
südliche Grenze der Grundstücke Lütticher Straße 51 bis 67 sowie östliche und
südliche Grenze des Grundstücks Moltkestraße 56 in
Köln-Neustadt/Nord—Arbeitstitel: (Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord—
abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4.1;
3. Die Verwaltung wird
beauftragt,
I.
folgende Änderungen, nach rechtlicher Prüfung, in den
Bebauungsplan-Entwurf 65450/05 einzuarbeiten:
- Antwerpener Straße beiderseits als WB
2 zu beplanen
- Beiderseitige Planung des Brüsseler
Platzes auf WB2.
- Moltkestr. (östliche Seite) statt WA1
als WB2 zu beplanen.
- Brüsseler Straße inklusive Nr. 78 und
78a beiderseits als WB2 zu beplanen.
- Brabanter Str. (westliche Seite Höfe
Nr. 3 – 11) statt WB1 als WB2 beplanen.
- In 1.3 b) der textlichen Festsetzung
„die der Versorgung des Gebietes dienenden“ ersatzlos streichen.
- In 1.7 b) der textlichen Festsetzung
einfügen „- Musikgaststätten“.
- In 1.8 a) der
textlichen Festsetzung einfügen „- Musikgaststätten“
II.
die aufgrund der in I. genannten Änderungen erforderliche Offenlage des
Bebauungsplans, nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, zu planen und für diesen
Sommer zu terminieren.
III. die Beschlussvorlage Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord (0314/2021) nach erfolgter Offenlage und Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs schnellstmöglich (in diesem Jahr) dem Rat zur Abstimmung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke., FDP, AfD sowie von RM Wortmann
(Freie Wähler Köln) zugestimmt.