Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der
Grundlage der vorgelegten geprüften Kostenberechnung mit der Umsetzung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans 66380/02 vom 31.03.2017. Die Umsetzung beinhaltet den Neubau einer
Sportanlage mit Kunststoffrasen-Großspielfeld, Sportrasen-Großspielfeld,
Trainingsbeleuchtungsanlage, Einfriedungen, Wege aus Pflasterbelag, Zuschauerbereichen, Materialunterstand und
Parkplatz sowie der Pflanzungen im Rahmen der Eingriffs-Ausgleich Bilanzierung.
Die voraussichtlichen Kosten
für die Gesamtmaßnahme betragen 4.017.113,44 € brutto.
Zudem beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO
NRW in Höhe von 2.000.000,00 €
zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung /
Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen,
bei der Finanzstelle 5201-0801-2-5200 Sportanlage Kapellenstraße. Die Deckung
erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im
Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle
6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, da sich die Umsetzung der
Maßnahme zeitlich verzögert.
Gleichzeitig
beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im
Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.897.113,44 € im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlung für
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-2-5200 (SpA Kapellenstraße).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(nicht anwesend: Frau
Becker)
Beschluss: ungeändert beschlossen
RM Giesen weist
auf die sehr lange Vorlaufzeit von einigen Jahren hin, zeigt sich aber, auch im
Namen der Bezirksvertretung Rodenkirchen, sehr zufrieden und glücklich, dass
die Maßnahme mit einer guten Standortwahl jetzt endlich in die Umsetzung geht,
verbunden mit dem Dank an die Verwaltung. RM Kircher schließt sich den
Ausführungen von RM Giesen an, auch mit Blick auf die Gesamtplanungen zur
Verbesserung der Infrastruktur.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten geprüften
Kostenberechnung mit der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
66380/02 vom 31.03.2017. Die Umsetzung beinhaltet den Neubau einer
Sportanlage mit Kunststoffrasen-Großspielfeld, Sportrasen-Großspielfeld,
Trainingsbeleuchtungsanlage, Einfriedungen,
Wege aus Pflasterbelag,
Zuschauerbereichen, Materialunterstand und Parkplatz sowie der Pflanzungen im
Rahmen der Eingriffs-Ausgleich Bilanzierung.
Die voraussichtlichen Kosten
für die Gesamtmaßnahme betragen 4.017.113,44 € brutto.
Zudem beschließt der
Rat für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 2.000.000,00 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle
5201-0801-2-5200 Sportanlage Kapellenstraße. Die Deckung erfolgt durch
entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan
1201-Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605
Generalinstandsetzung von Straßen, da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich
verzögert.
Gleichzeitig
beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im
Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.897.113,44 € im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlung für
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-2-5200 (SpA Kapellenstraße).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der
Grundlage der vorgelegten geprüften Kostenberechnung mit der Umsetzung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans 66380/02 vom 31.03.2017. Die Umsetzung beinhaltet den Neubau einer
Sportanlage mit Kunststoffrasen-Großspielfeld, Sportrasen-Großspielfeld,
Trainingsbeleuchtungsanlage, Einfriedungen,
Wege aus Pflasterbelag,
Zuschauerbereichen, Materialunterstand und Parkplatz sowie der Pflanzungen im
Rahmen der Eingriffs-Ausgleich Bilanzierung.
Die voraussichtlichen Kosten
für die Gesamtmaßnahme betragen 4.017.113,44 € brutto.
Zudem beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO
NRW in Höhe von 2.000.000,00 €
zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung /
Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen,
bei der Finanzstelle 5201-0801-2-5200 Sportanlage Kapellenstraße. Die Deckung
erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im
Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle
6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, da sich die Umsetzung der
Maßnahme zeitlich verzögert.
Gleichzeitig
beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im
Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.897.113,44 € im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlung für
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-2-5200 (SpA Kapellenstraße).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten
geprüften Kostenberechnung mit der Umsetzung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans 66380/02 vom 31.03.2017. Die Umsetzung beinhaltet den Neubau einer
Sportanlage mit Kunststoffrasen-Großspielfeld, Sportrasen-Großspielfeld,
Trainingsbeleuchtungsanlage, Einfriedungen,
Wege aus Pflasterbelag, Zuschauerbereichen, Materialunterstand und
Parkplatz sowie der Pflanzungen im Rahmen der Eingriffs-Ausgleich Bilanzierung.
Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen
4.017.113,44 € brutto.
Zudem
beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 2.000.000,00 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan
0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5201-0801-2-5200
Sportanlage Kapellenstraße. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere
Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze zu
Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, da
sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögert.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe
investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von
1.897.113,44 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von
Sportstätten, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5201-0801-2-5200 (SpA Kapellenstraße).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.