Beschluss: ungeändert beschlossen


 

 

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2021 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2021 erforderlich ist, wird auf 563,5 Mio. Euro festgesetzt. Die Betriebsleitung wird ferner ermächtigt, bis zur Höhe der je investiver Maßnahme genehmigten Gesamtkosten (Baubeschluss beziehungsweise Kostenfortschreibungsbeschluss einschließlich Risikobudget) Verpflichtungen einzugehen, die in künftigen Jahren zu Ausgaben führen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird für das Wirtschaftsjahr 2021 auf 75 Mio. Euro festgelegt.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2021 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2021 erforderlich ist, wird auf 563,5 Mio. Euro festgesetzt. Die Betriebsleitung wird ferner ermächtigt, bis zur Höhe der je investiver Maßnahme genehmigten Gesamtkosten (Baubeschluss beziehungsweise Kostenfortschreibungsbeschluss einschließlich Risikobudget) Verpflichtungen einzugehen, die in künftigen Jahren zu Ausgaben führen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird für das Wirtschaftsjahr 2021 auf 75 Mio. Euro festgelegt.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2021 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2021 erforderlich ist, wird auf 563,5 Mio. Euro festgesetzt. Die Betriebsleitung wird ferner ermächtigt, bis zur Höhe der je investiver Maßnahme genehmigten Gesamtkosten (Baubeschluss beziehungsweise Kostenfortschreibungsbeschluss einschließlich Risikobudget) Verpflichtungen einzugehen, die in künftigen Jahren zu Ausgaben führen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird für das Wirtschaftsjahr 2021 auf 75 Mio. Euro festgelegt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.