Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Einrichtung des Erweiterungsbaus des Gymnasiums Neue Sandkaul 29, 50859 Köln-Widdersdorf mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1.243.265 € (investiver Anteil: 372.979,50 €, konsumtiver Anteil: 870.285,50 €).

 

Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 870.285,50 € sind im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen.

Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 372.979,50 € erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-3-3090.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung wie folgt zu beschließen:

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Einrichtung des Erweiterungsbaus des Gymnasiums Neue Sandkaul 29, 50859 Köln-Widdersdorf mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1.243.265 € (investiver Anteil: 372.979,50 €, konsumtiver Anteil: 870.285,50 €).

 

Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 870.285,50 € sind im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen.

Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 372.979,50 € erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-3-3090.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Einrichtung des Erweiterungsbaus des Gymnasiums Neue Sandkaul 29, 50859 Köln-Widdersdorf mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1.243.265 € (investiver Anteil: 372.979,50 €, konsumtiver Anteil: 870.285,50 €).

 

Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 870.285,50 € sind im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen.

Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 372.979,50 € erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-3-3090.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt