Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, dass die Verwaltung die Grundstücke der Gemarkungen 648 und 649 in Köln-Kalk, die in der Durchwegung parallel zur Vietorstraße zwischen Kalker Hauptstraße und Vorster Straße liegen, nicht verkaufen darf und der sich anschließende Bereich vorerst nicht dem Schulgrundstück Vietorstraße zugeschlagen wird, bevor mit Vertretern und Vertreterinnen des Liegenschaftsamtes, des Grünflächenamtes und den Mitgliedern der Bezirksvertretung Kalk ein Ortstermin erfolgt ist.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.