Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln
1. beschließt das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.
Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert.
2.
beauftragt
die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die
Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen
und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder
Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
bei Abwesenheit von Herrn Taner Erdener (CDU) und Herrn Büschges (AfD)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
1. beschließt das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.
Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert.
2. beauftragt die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
1. beschließt das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.
Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert.
2. beauftragt die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln
1. beschließt das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.
Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert.
2. beauftragt die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Köln
1.
beschließt das
vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe und
beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten
Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren
Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem
01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven
Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch
Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301,
Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen finanziert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in
Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 €
durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022
ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel
werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben
bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
bereitgestellt.
Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023
jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 –
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert.
2.
beauftragt die
Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die
Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen
und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder
Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln
1.
beschließt
das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe
und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten
Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren
Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem
01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die
mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736
€ werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln
des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
Im
Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im
Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen
des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des
Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der
unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.
Des
Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 €
über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten,
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung
finanziert.
2.
beauftragt
die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die Deutsche
Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen und einen
Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder Ausweitung des
Modellversuchs zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(nicht anwesend: Frau
Becker)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln
1. beschließt das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.
Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert.
2. beauftragt die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln
1. beschließt das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.
Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert.
2. beauftragt die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
1. beschließt das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 Euro werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 Euro beziehungsweise im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 Euro durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.
Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 Euro über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert.
2. beauftragt die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen und einen Vorschlag, gegebenenfalls in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten.
- 15 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), SPD-Fraktion (2), CDU-Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), Evangelischer Kirchenverband Köln und Region in Vertretung für AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Evangelische Jugend in Köln in Vertretung für BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend Köln e.V. (1)
· keine Gegenstimmen
· keine Enthaltungen
Einstimmig
zugestimmt.
Frau Schönhals (Evangelischer Kirchenverband Köln und Region) stimmt stellvertretend ab für Frau Volland-Dörmann (AWO Kreisverband Köln e.V.).
Frau Körfgen (Evangelische Jugend in Köln) stimmt stellvertretend ab für Herrn Kaven (BDKJ Erzdiözese Köln e.V.).
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
1.
beschließt
das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe
und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten
Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren
Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem
01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen
konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021
durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301,
Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen finanziert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine
Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von
rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates
Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen
Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.
Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und
2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 –
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert.
2.
beauftragt
die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die
Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen
und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder
Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
In einer kurzen
Diskussion mit Wortbeiträgen von RM Seeck, RM Klemm, RM Kircher und Herrn
Pfeifer wird die von der Verwaltung vorgelegte Beschlussfassung nachdrücklich
begrüßt und sehr positiv gesehen. Verbunden mit dem Dank an die Verwaltung wird
interfraktionell der Wunsch geäußert, dass nach den Erfahrungen mit dem
Modellprojekt künftig bei anstehenden Neugestaltungen von Schulhöfen
entsprechende Überlegungen ebenfalls miteinfließen und der Sportausschuss bei
der Ausstattung der Schulhöfe mit eingebunden wird.
Herr Beigeordneter Voigtsberger weist mit Blick auf Nachfragen von RM Klemm und RM Kircher darauf hin, dass bewusst zahlreiche Verwaltungsbereiche und externe Partner mit entsprechendem Zeitaufwand eingebunden worden sind, um ein funktionsfähiges und erfolgversprechendes Konzept zu entwickeln. Dies auch mit der Zielsetzung, im Anschluss an das Modellprojekt sukzessive weitere Schulhöfe über entsprechende Kooperationen zu öffnen. Er weist abschließend noch auf die vorgesehene Evaluation mit Unterstützung der Deutschen Sporthochschule Köln hin, die letztendlich auch dazu dienen soll, bei Bedarf eine Konzeptoptimierung zu erreichen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
1. beschließt das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.
Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert.
2. beauftragt die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die
Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
1. beschließt das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.
Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert.
2. beauftragt die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
1. beschließt das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.
Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert.
2. beauftragt die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
1. beschließt das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.
Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert.
2. beauftragt die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten.
Die
Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die modellhafte Öffnung an noch vier
weiteren Schulen im Stadtbezirk durchzuführen. Insgesamt somit an fünf Schulen.
Zudem ist nach
eindreiviertel Jahren nicht über die Verlängerung des Modellversuchs, wie unter
V. (1) im Rahmenkonzept beschrieben, sondern über die dauerhafte Öffnung (NICHT
als Modellversuch) zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Eine Enthaltung (AFD)
Nicht anwesend: Frau Schneider, Herr Budde (alle Grüne)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Köln
1.
beschließt das
vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe und
beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten
Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren
Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem
01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die mit der Schulhoföffnung
verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im
Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des
Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt
eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe
von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates
Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen
Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.
Des Weiteren werden in den
Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den
Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten,
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung
finanziert.
2.
beauftragt die
Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die
Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen
und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder
Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.